Recht & Compliance
AVV (Auftragsverarbeitungs-Vertrag)
Vertrag zwischen Verantwortlichem (z.B. Handwerksbetrieb) und Auftragsverarbeiter (z.B. KI-Anbieter), der Datenschutz-Pflichten festlegt.
Was ist AVV (Auftragsverarbeitungs-Vertrag)?
Nach Art. 28 DSGVO muss zwischen Verantwortlichem (Betrieb, der die KI nutzt) und Auftragsverarbeiter (KI-Anbieter) ein AV-Vertrag geschlossen werden, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Der AVV regelt: was darf der Verarbeiter mit den Daten tun, wer haftet wofür, welche Sicherheits-Maßnahmen sind Pflicht, wann werden Daten gelöscht.
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