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Recht & Compliance

UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)

Auch bekannt als: §7 UWGWerbeanruf-Verbot
Kurzdefinition

Deutsches Gesetz, das u.a. unerwünschte Werbeanrufe verbietet. Besonders relevant für Outbound-Telefonie an Privatpersonen.

Was ist UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)?

§7 UWG verbietet Kalt-Anrufe an Privatpersonen ohne ausdrückliche Einwilligung. Bei B2B sind Anrufe erlaubt, wenn ein „mutmaßliches Interesse" besteht.

Für KI-Outbound bedeutet das: - Bestandskunden mit Geschäftsbeziehung anrufen: ERLAUBT (Wartungs-Erinnerungen, Service-Calls). - Neukunden-Kalt-Akquise an Privatpersonen: VERBOTEN. - B2B-Outreach: meist erlaubt, aber Vorsicht bei seltenen Anlässen.

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